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   OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17   

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https://dejure.org/2017,61966
OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17 (https://dejure.org/2017,61966)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 UF 143/17 (https://dejure.org/2017,61966)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 UF 143/17 (https://dejure.org/2017,61966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 54, § 113 Abs. 1, § 239, § 243; ZPO § 145 Abs. 1, § 263, § 269 Abs. 1, Abs. 5
    Zulässigkeit der Umdeutung oder Änderung eines Abänderungsantrages gem. § 239 FamFG in einen Antrag gem. § 54 Abs. 1 S. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs über eine vorläufige Unterhaltsregelung

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Umdeutung oder Änderung eines Abänderungsantrages gem. § 239 FamFG in einen Antrag gem. § 54 Abs. 1 S. 2 FamFG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs über eine vorläufige Unterhaltsregelung

  • rechtsportal.de

    Gerichtlicher Vergleich; Trennungsunterhalt; Unterhaltssache; Grundsatz der Meistbegünstigung; unterschiedliche Verfahrensarten; Verfahren der einstweiligen Anordnung; Abänderungsantrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17
    Das Amtsgericht ordnete unter dem Aktenzeichen 3 F 1402/16 die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an und stellte den Antrag am 06.10.2016 zu.

    Das Amtsgericht hat in dem Verfahren 3 F 1402/16 mit Verfügung vom 07.04.2017 "Termin zur Anhörung wegen Änderung der Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache" auf den 27.04.2017 bestimmt.

    Mit am 01.06.2017 verkündetem Beschluss vom 31.05.2017 hat das Amtsgericht "aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.04.2017 im Wege der einstweiligen Anordnung" unter dem Aktenzeichen 3 F 1402/16 folgenden Beschluss verkündet:.

    Das Verfahren 3 F 1402/16 wird dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuverbunden.

    Es war deshalb über diesen (neuen Sach-)Antrag weder im Verfahren 3 F 1402/16 zu entscheiden, noch war dieses dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuzuverbinden.

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZB 36/14

    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17
    Der Antrag war nämlich dahingehend umzudeuten, dass der Antrag vom 22.09.2016 zurückgenommen und ein (neuer) Antrag gem. § 54 FamFG im Verfahren 3 F 250/16 gestellt wird (vgl. BGH NJW 2015, 2590 f.).
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 4 UF 93/14

    Zulässigkeit eines Antrags auf Abänderung eines im einstweiligen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17
    Es ging dabei aber nicht um die Änderung des Verfahrensgegenstandes, sondern um den Übergang vom Hauptsacheverfahren in das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der ebenfalls nicht möglich ist, weil verschiedene Verfahrensarten vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2014, Az. II - 4 UF 93/14; juris).
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